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US Leistungen Steuererklärung
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Steuererklärungen

  • Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen, EinzelunternehmerInnen, FreiberuflerInnen und Gesellschafter
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Vertretung vor Finanzbehörden in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
  • Beratung bei steuerlichen Privatfragen
  • Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen
  • Feststellungserklärungen für Gesellschaften und Körperschaften
  • Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen sowie Bewertung von Grundbesitz
US Leistungen Steuerberatung
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Steuerberatung

  • Beratung und Gestaltung zur Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Unterstützung bei Unternehmensumwandlungen
  • Internationales Steuerrecht
US Leistungen Buchhaltung
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Finanzbuchhaltung & Jahresabschlüsse

  • Digitale Buchführung durch Nutzung von Schnittstellen und weiteren elektronischen Hilfsmitteln für eine reibungslose Finanzbuchführung einschließlich der Anlagenbuchführung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach Steuer- und Handelsrecht für EinzelunternehmerInnen, FreiberuflerInnen, Gesellschaften und Körperschaften
  • Einnahme-Überschussrechnungen
  • Einrichtung und Pflege unternehmensinternen Buchhaltungssystemen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie Analyse der laufenden Geschäftsentwicklung
  • Einführung von Kostenstellen-, Kostenarten-, Kostenträgerrechnung 
  • Gründungs-, Liquidations- und Aufgabebilanzen
US Leistungen Betr.-Beratung
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Betriebswirtschaftliche Beratung

  • Existenzgründerberatung inklusive Ermittlung des Investitionsbedarfs und Beratung zur Erlangung von Fördermitteln
  • Rechtsformwahl
  • Erstellung von Businessplänen / Business Model Canvas
  • Unterstützung und Begleitung bei Bankgesprächen
  • Unternehmens- und Bilanzanalysen
  • Investitions- und Finanzierungsberatung
  • Liquiditätsplanungen
US Leistungen Honorar
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Honorar

Ob Privatpersonen, FreiberuflerInnen oder Gewerbetreibende: Eine faire und transparente Preisgestaltung ist mir wichtig. Zum Beispiel rechne ich meine Leistungen mit Firmen-Kunden durch einen schriftlichen Honorarvertrag ab. In diesem Steuerberatungsvertrag werden transparente und feste Monatspauschalen vereinbart, dadurch entfallen große Jahresabschlussrechnungen für Sie. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bildet die Grundlage hierfür, an die alle SteuerberaterInnen gesetzlich gebunden sind. Gemäß § 4 Abs. 4 StBVV werden alle bestehenden und neuen Kunden darauf hingewiesen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann. 


Sie können nahezu die gesamten Honorare wieder in Ihrer Steuererklärung absetzen.
Gerne erhalten Sie ein individuelles Honorarangebot nach einem ersten persönlichen und unverbindlichen Kennenlerngespräch.

Ich freue mich, Sie kennenzulernen.

Ihr

Max Schwarzenberger

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