Honorar
Ob Privatpersonen, FreiberuflerInnen oder Gewerbetreibende: Eine faire und transparente Preisgestaltung ist mir wichtig. Zum Beispiel rechne ich meine Leistungen mit Firmen-Kunden durch einen schriftlichen Honorarvertrag ab. In diesem Steuerberatungsvertrag werden transparente und feste Monatspauschalen vereinbart, dadurch entfallen große Jahresabschlussrechnungen für Sie. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bildet die Grundlage hierfür, an die alle SteuerberaterInnen gesetzlich gebunden sind. Gemäß § 4 Abs. 4 StBVV werden alle bestehenden und neuen Kunden darauf hingewiesen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann.
Sie können nahezu die gesamten Honorare wieder in Ihrer Steuererklärung absetzen.
Gerne erhalten Sie ein individuelles Honorarangebot nach einem ersten persönlichen und unverbindlichen Kennenlerngespräch.
Ich freue mich, Sie kennenzulernen.
Ihr
Max Schwarzenberger